Information nach Elektrogesetz gegenüber privaten Haushalten

Information nach Elektrogesetz gegenüber privaten Haushalten
1. Elektro- und Elektronikgeräte, die zu Abfall geworden sind, gelten als Altgeräte.
Besitzer von Altgeräten haben diese Altgeräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Altgeräte dürfen daher nicht mit dem Hausmüll entsorgt werden. Sie sind deshalb mit dem folgenden Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne versehen:

m_lltonne

Das auf den Elektro- und Elektronikgeräten regelmäßig abgebildete Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne informiert darüber, dass das jeweilige Gerät am Ende seiner Lebensdauer getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu erfassen ist.

2. Die Besitzer von Altgeräten haben Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle von dem Gerät zu trennen, sofern nicht die Altgeräte bei öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern abgegeben und dort zum Zweck der
Vorbereitung zur Wiederverwendung von anderen Altgeräten separiert werden.

3. Besitzer von Altgeräten aus privaten Haushalten können diese bei Sammelstellen der öffentlichrechtlichen Entsorgungsträgern oder bei den von den Herstellern oder Vertreibern im Sinne des ElektroG eingerichteten Rücknahmestellen abgeben. Ein Online-Verzeichnis der Sammel- und Rücknahmestellen
finden Sie unter www.ear-system.de/earverzeichnis/sammel-und-ruecknahmestellen

4. Altgeräte der Informationstechnik sowie Telekommunikation sowie Computer und Smartphones können personenbezogene Daten enthalten. Für das Löschen dieser Daten auf diesen Altgeräten sind Sie selbst vor deren Entsorgung verantwortlich.


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